Online-Legitimation - Zeitersparnis bei Behördengängen und Kontoeröffnung

    Aus WISSEN-digital.de

    Dank Internet lassen sich Einkäufe sowie viele weitere Dinge schnell und komfortabel erledigen. Andererseits gibt es immer noch Ausnahmen, etliche Banken und Behörden bestehen nach wie vor darauf, dass Bürger und Kunden persönlich erscheinen. Grund ist die erforderliche Legitimation: Es gilt vor Ort den Personalausweis vorzulegen und damit die eigene Identität nachzuweisen.

    Solche Gänge zu Banken oder Behörden kosten viel Zeit und stoßen vor allem bei Berufstätigen auf wenig Gegenliebe. Doch erfreulicherweise geht es auch anders, denn zunehmend mehr "Anbieter" akzeptieren die Online-Legitimation, d.h. es ist ebenso möglich, die eigene Identität über das Internet zu bestätigen.

    Behörden setzen auf den elektronischen Personalausweis

    Im Behördenumfeld wurde der Beschluss gefasst, dass auch bei der digitalen Legitimation der Personalausweis weiterhin im Mittelpunkt sehen soll. Als Folge wurde der elektronische Personalausweis eingeführt, der über einen integrierten Chip verfügt und damit die Identität des Nutzers bestätigen kann.

    Große Erfolge lassen jedoch auf sich warten. Ein Kernproblem besteht darin, dass sich trotz dieser Möglichkeit längst nicht jeder Behördengang online erledigen lässt. Noch ist das Spektrum an Möglichkeiten überschaubar (Stand November 2017), die meisten Behördengänge erfordern weiterhin ein persönliches Erscheinen auf dem Amt.

    Eine weitere Hürde stellen die technischen Voraussetzungen dar. Der elektronische Personalausweis allein genügt für die Online-Legitimation nicht. Ergänzend muss sich der Nutzer im Besitz eines geeigneten Lesegeräts befinden, dessen Anschaffungskosten er selbst zu tragen hat.

    Video-Legitimation mittels Webcam

    In Anbetracht der Einschränkungen, die mit dem elektronischen Ausweis einhergehen, hat das Unternehmen Webid Solutions eine andere Form der Online-Legitimation entwickelt. Das Unternehmen macht sich die Tatsache zu nutze, dass mittlerweile so gut wie alle Laptops, Smartphones und Tables mit Webcams ausgestattet sind. Das BaFin hat in dem Rundschreiben 3/2017 (GW) die Verwendung des Video-Ident-Verfahrens detailliert geregelt, es trat am 15.06.2017 in Kraft. Co-CEO Frank Jorga zu den neuen Regeln:

    "Wir als WebID sind sehr erfreut über den genauen Kriterienkatalog, der im Rundschreiben festgelegt wird. Sämtliche beschriebenen Anforderungen werden dabei von uns zur Gänze erfüllt. Als führender Anbieter mit Hochsicherheits-Ident-Center in Deutschland, können wir als WebID den höchsten Sicherheitsstand für End- und Geschäftskunden in einer adäquaten Art und Weise sicherstellen."

    Das Legitimationverfahren sieht vor, dass der Nutzer im Rahmen einer Kontoeröffnung mit einem Mitarbeiter von Webid Solutions verbunden wird. Dies geschieht mittels Videoverbindung, beispielsweise via Skype. Es gilt den Personalausweis in die Kamera zu halten, ein Mitarbeiter des Anbieters prüft die Echtheit des Dokuments. Anschließend muss der Nutzer in die Kamera blicken, damit Gesicht und Lichtbild des Ausweises miteinander verglichen werden können. Auf diese Weise wird die Identität des Nutzers direkt online bestätigt.

    Blick in die Zukunft der digitalen Legitimation

    Sowohl die klassischen Legitimationsverfahren als auch die Video-Legitimation werden den meisten Praxisanforderungen bestens gerecht. Dennoch gibt es eine Schwachstelle, die Betrüger manchmal ausnutzen. Bei einer ausgeprägten Ähnlichkeit zwischen Person und Lichtbild sind Verwechslungen möglich, d.h. selbst bei persönlichem Erscheinen vor Ort ist nie gewiss, ob es sich wirklich um die Person handelt, für die einst das Ausweisdokument erstellt wurde.

    Abhilfe versprechen biometrische Verfahren, wie z.B. das Vergleichen von Fingerabdrücken. Doch gerade der Fingerabdruck wird oft mit negativen Dingen, wie beispielsweise der erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei, in Verbindung gebracht. Deshalb konzentrieren sich Techfirmen vor allem auf den Iris-Scan. Die Iris des menschlichen Auges ist absolut einmalig und damit zur sicheren Identifikation von Personen geeignet.

    Mittlerweile gibt es Apps und Online-Schnittstellen, die eine automatische Iris-Erkennung via Webcam ermöglichen. Auch hier genügt es, dass der Nutzer in die Kamera seines Smartphones blickt, um sich zu legitimieren.

    Allerdings ist ein solches Verfahren noch Zukunftsmusik - zumindest wenn es um die Eröffnung von Bankkonten oder um Behördengänge geht. Denn auch hier wäre es erforderlich, dass die Nutzer im ersten Schritt dazu bereit sind, entsprechende biometrische Merkmale bereitzustellen. Aufgrund der zunehmenden Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz könnte es sein, dass sich solch ein Legitimationsverfahren nur schwer durchsetzt. In anderen Bereichen, wie z.B. bei Zugangskontrollen zu gesicherten Bereichen, wird es hingegen schon seit längerer Zeit erfolgreich eingesetzt.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.