Odal

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    nordisch-germanische Bezeichnung für unantastbaren, von keinerlei Dienstbarkeit belasteten bäuerlichen Grundbesitz, der von Geschlecht zu Geschlecht vererbt wurde und nicht Eigentum eines Einzelnen, sondern der gesamten Sippe war. Das Odalrecht war eine der Grundlagen der sich entwickelnden adeligen Oberschicht; wurde im Nationalsozialismus teilweise nachgeahmt.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.