Notwehr

    Aus WISSEN-digital.de

    § 32 Strafgesetzbuch, Verteidigung, um einen rechtswidrigen Angriff auf die eigene Person oder Dritte (Nothilfe) abzuwehren. Eine Handlung in Notwehr ist gerechtfertigt, nicht rechtswidrig und daher straffrei (so genannter Rechtfertigungsgrund). Dabei darf der Verteidiger aber gewisse Grenzen nicht überschreiten und den Angreifer lediglich der Bedrohung entsprechend abwehren. Erforderlich sind ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut (z.B. Leib, Leben), der Verteidigungswille, die Verteidigungshandlung und die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.