Nekropsie
Aus WISSEN-digital.de
Leichenöffnung zur Feststellung der Krankheits- und Todesursache sowie zu wissenschaftlichen und Ausbildungszwecken. Sie ist nur möglich mit schriftlich fixierter Zustimmung des Verstorbenen (z.B. testamentarisch) oder seiner Angehörigen bzw. auf richterliche Anordnung bei Verdacht auf unnatürliche Todesursache.
Siehe auch Autopsie.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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