Nekropsie

    Aus WISSEN-digital.de

    Leichenöffnung zur Feststellung der Krankheits- und Todesursache sowie zu wissenschaftlichen und Ausbildungszwecken. Sie ist nur möglich mit schriftlich fixierter Zustimmung des Verstorbenen (z.B. testamentarisch) oder seiner Angehörigen bzw. auf richterliche Anordnung bei Verdacht auf unnatürliche Todesursache.

    Siehe auch Autopsie.