Nebenklage

    Aus WISSEN-digital.de

    Die Nebenklage ermöglicht im Rahmen eines Strafprozesses einem durch die Straftat Verletzten, sich dem Verfahren anzuschließen. Regulärer Kläger ist die Staatsanwaltschaft. Nebenklage wird per Gesetz v.a. bestimmten Opfern von Missbrauch und Vergewaltigung, den Opfern von Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung oder Freiheitsentziehung (Nebenklagedelikte) zugestanden.