Nebenklage
Aus WISSEN-digital.de
Die Nebenklage ermöglicht im Rahmen eines Strafprozesses einem durch die Straftat Verletzten, sich dem Verfahren anzuschließen. Regulärer Kläger ist die Staatsanwaltschaft. Nebenklage wird per Gesetz v.a. bestimmten Opfern von Missbrauch und Vergewaltigung, den Opfern von Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung oder Freiheitsentziehung (Nebenklagedelikte) zugestanden.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick