Nebenkläger
Aus WISSEN-digital.de
durch eine Straftat geschädigte Person oder deren Hinterbliebene, die sich der öffentlichen Klage des Staatsanwalts anschließt/ anschließen. Nur bei schweren Straftaten, die den Verletzten in seiner Persönlichkeit oder Privatsphäre besonders treffen, z.B. Sexual-, Beleidigungs-, Körperverletzungs-, Freiheits- und versuchte Tötungsdelikte. Dem Nebenkläger stehen bestimmte Rechte zu, z.B. Informationsrechte über den Verfahrensstand, Anhörungs-, Akteneinsichts-, Frage- und Beweisantragsrechte (vgl. §§ 395 ff. Strafprozessordnung).
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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