Mitbestimmung

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    Mitbestimmungsrecht, Beteiligung der Arbeitnehmer an Aufbau und Gestaltung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Arbeitsplatzes bzw. Betriebes. In Deutschland durch Betriebverfassungs- und Personalvertretungsgesetz geregelt. Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer werden von den Betriebsräten in den Betrieben wahrgenommen. Das Mitbestimmungsgesetz (1976) sieht für Betriebe über 2 000 Arbeitnehmern einen durch Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch besetzten Aufsichtsrat vor, d.h. es gibt genau gleich viele Vertreter beider Seiten. Der Vorsitzende hat doppeltes Stimmrecht, um Pattsituationen zu vermeiden; es darf kein Vorsitzender gegen den Willen der Arbeitgeber gewählt werden. In der Eisen- und Stahlindustrie ist seit 1951 die paritätische Mitbestimmung gesetzlich verankert ("Montanmitbestimmung"). Im öffentlichen Dienst werden die Arbeitnehmer durch Personalräte vertreten. Die Rechte der Personalräte wurden 1974 gesetzlich festgelegt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.