Mehrheit
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auch: Majorität;
der größere Teil innerhalb eines beliebigen Bezugssystems. Bei Abstimmungen und Wahlen nach dem Mehrheitsgrundsatz (Majoritätsprinzip) gilt der Wille der Mehrheit als Ausdruck des Gemeinwillens. Unterschieden wird dabei zwischen der absoluten Mehrheit (über 50 Prozent der abgegebenen Stimmen), der Zweidrittelmehrheit (mindestens 67 Prozent der Stimmen) und der relativen Mehrheit (die meisten Stimmen, aber nicht mehr als 50 Prozent).
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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