Makler (Wirtschaft)
Aus WISSEN-digital.de
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Händler, der gegen Entgelt zwischen zwei Parteien einen Vertrag, ein Geschäft vermittelt. Man unterscheidet zwischen Zivilmaklern, die Geschäfte des täglichen Lebens vermitteln, und Handelsmaklern, die bei Börsengeschäften (im Wertpapierhandel) tätig werden. Das Vermitteln von Grundstücken und Räumen bedarf der besonderen Genehmigung. Die Immobilienmakler zählen zu den Zivilmaklern.
Kalenderblatt - 8. Mai
1918 | Der Friede von Bukarest tritt durch den Friedensvertrag zwischen den Mittelmächten und Rumänien in Kraft. |
1949 | Der Parlamentarische Rat verabschiedet das Grundgesetz. |
1950 | Die alliierte Hohe Kommission verkündet das "Gesetz zur Verhinderung einer deutschen Wiederaufrüstung", das fünf Jahre später wieder aufgehoben wird. |
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