Magister

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    (lateinisch "Vorsteher, Leiter")

    1. bei den Römern Amtstitel.
    2. im Mittelalter akademische Würde, verbunden mit einer Lehrberechtigung; hervorgegangen aus dem ursprünglich auf die sieben freien Künste beschränkten Universitätsbetrieb; daher Magister artium liberalium = Magister der freien Künste; mit Ausbildung des Fakultätswesens auf die philosophische (oder Artisten-)Fakultät beschränkt; später abgeschafft und vom Doktorgrad abgelöst.
    3. ab 1960 als akademischer Grad in Deutschland nach englischem und amerikanischem Vorbild eingeführt.