Mädchenhandel

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Frauenhandel;

    gegen die Menschenwürde verstoßende(r) Anwerbung, Verschleppung, Entführung oder Handel mit Frauen und Mädchen zum Zweck des sexuellen Missbrauchs und der wirtschaftlichen Ausbeutung. Das Einsetzen von Gewalt- und Zwangsmaßnahmen ist verbreitet. Diese Handlungen sind in allen Kulturstaaten strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §§ 180 b, 181 Strafgesetzbuch.

    Kalenderblatt - 29. April

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