Lombardsatz

    Aus WISSEN-digital.de

    Im Zuge der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen, d.h. der Zinssatz für Lombardgeschäfte wurde seit dem 1.1.1999 nicht mehr festgesetzt. Zum Nachfolger des Lombardsatzes als Bezugsgröße hat der Gesetzgeber im Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz in Verbindung mit der Lombard-Überleitungs-Verordnung den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) bestimmt.

    Kalenderblatt - 4. Mai

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