Liten

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    auch: laeti, lassi, aldii;

    bei einigen germanischen Stämmen Zwischenschicht der Teilfreien (Minderfreien), die sich vermutlich bei der Unterwerfung ganzer Nachbarstämme gebildet hatte; innerhalb der Grundherrschaft des Mittelalters rechts- und vermögensfähig, auch wehrwürdig, doch zu Zinsen und Fronden verpflichtet, schließlich schollenpflichtig (territorial verschieden) oder (in Ostelbien) erbuntertänig. "Gesessene" Liten besaßen einen Hof im Gegensatz zu den "ungesessenen" Liten (nachgeborene Söhne, Handwerker usw.).