Ladung (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
behördliche Aufforderung, einen Termin vor einem Amt wahrzunehmen, z.B. bei Gerichtsverhandlungen oder polizeilichen Vernehmungen.
Im Zivilprozess wird die Ladung zu einem Termin von Amts wegen veranlasst (§ 214 Zivilprozessordnung). Die Frist zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termintag (Ladungsfrist) beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen (Amtsgericht) mindestens drei Tage (§ 217 Zivilprozessordnung). Ist die Ladung aber dem Beklagten mit der Klageschrift zuzustellen, so kann die mündliche Verhandlung frühestens zwei Wochen nach Zustellung stattfinden (Einlassungsfrist, vgl. § 274 Abs. 3 Zivilprozessordnung).
Im Strafprozess muss zwischen der Zustellung der Ladung (vgl. § 216 Strafprozessordnung) und dem Tag der Hauptverhandlung eine Frist von mindestens einer Woche liegen (§ 217 StPO).
Kalenderblatt - 9. Mai
1976 | Die RAF-Terroristin Ulrike Meinhof wird in ihrer Zelle in Stuttgart-Stammheim tot aufgefunden. Meinhof beging während des Prozesses gegen sie und andere Mitglieder der Gruppe Selbstmord. Andreas Baader, der wie sie an der Gründung der Baader-Meinhof-Gruppe mitwirkte, nimmt sich im Oktober 1977 im selben Gefängnis das Leben. |
1993 | In Paraguay geht bei den ersten demokratischen Wahlen seit der Gründung des Staats die Colorado-Partei als Sieger hervor. Juan Carlos Wasmosy Monti wird neuer Staats- und Regierungschef. |
1994 | Nelson Mandela, seit 1991 Vorsitzender des ANC, wird zum ersten schwarzen Staatsoberhaupt und Regierungschef Südafrikas gewählt. Die Amtszeit des Friedensnobelpreisträgers dauert bis 1999 an. |
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