Ladenschlusszeit
Aus WISSEN-digital.de
Laut Bundesgesetz über den Ladenschluss müssen Verkaufsstellen in Deutschland an Sonn- und Feiertagen, montags bis einschließlich samstags bis 6 und ab 20 Uhr, am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr geschlossen sein (§ 3). Ausnahmen gelten z.B. für Verkaufsstellen von Bäckereien, Apotheken, Zeitungskioske, Tankstellen, Warenautomaten (vgl. § 3 ff.) sowie für Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen.
Seit Juli 2006 liegt die Gesetzesgebungskompetenz in Sachen Ladenschluss bei den Ländern, die neue Ladenschlusszeiten einführen können; tun sie das nicht, bleibt die Regelung des Bundes im jeweiligen Land gültig. Zahlreiche Länder haben eine Liberalisierung beschlossen und z. T. bereits in Kraft gesetzt.
Magazin - Neue Artikel
Themen
Ludwig XIV.
Ein typischer Vetreter des höfischen Absolutimus ist der französische König Ludwig XIV. .
Schädel
Beim Aufbau des Schädels unterscheidet man zwischen Gesichts- und Gehirnschädel.
Igel
Im Oktober ist es wieder soweit: Der Igel hält seinen Winterschlaf bis zum Frühlingsmonat April.
Libyen
Der nordafrikanische Staat Libyen gilt als höchstentwickelter Staat Afrikas.
Kalenderblatt vom 26. Mai
| 1521 | Kaiser Karl V. erlässt gegen Martin Luther das Wormser Edikt. |
| 1938 | Hitler legt den Grundstein zum Bau des ersten Volkswagenwerks. |
| 1952 | Die Außenminister Dean Acheson (USA), Antony Eden (Großbritannien), Robert Schumann (Frankreich) und Konrad Adenauer (Bundesrepublik Deutschland) unterzeichnen den "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten", den Generalvertrag. Durch diesen wird das Besatzungsstatut aufgehoben. Die Bundesrepublik soll "gleichberechtigt in die europäische Gemeinschaft eingegliedert" werden. |
Neue und aktualisierte Artikel
Südsudan - Arabischer Frühling - Fabel - Eulen - Winston Churchill - Johannes Paul II. - Blaumeise - Beutelmeise - Volkszählung - Triathlon - Fidel Castro




