Kurzarbeitergeld
Aus WISSEN-digital.de
vom Arbeitsamt gewährte Zahlung an Arbeitnehmer, die aus wirtschaftlichen Gründen angemeldete Kurzarbeit leisten; das Kurzarbeitergeld beträgt maximal 67 % (für Antragsteller mit einem Kind) oder 60 % (für Antragsteller ohne Kinder) des letzten Nettolohns; es kann bis zu sechs Monaten bezogen werden.
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