Kursabschlag

    Aus WISSEN-digital.de

    Abzug von Börsenkursen, um sie von ausgeschütteten Dividenden oder weggefallenen Bezugsrechten zu bereinigen. Der Dividendenabschlag entspricht der Höhe der ausgeschütteten Dividende, der Bezugsrechtsabschlag entspricht dem Wert des Bezugsrechts vom Vortag.