Kriegsrecht

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    1. völkerrechtliche Normen über die Kriegführung, besonders zur Vermeidung unnötiger Grausamkeiten, z.B. Verbot bakteriologischer Waffen, Plünderungen, Geiselnahme. Quellen: Genfer Konventionen, Haager Abkommen.
    2. im Kriegsfall geltende innerstaatliche Rechtsnormen, darunter auch die verschärften Strafbestimmungen und das beschleunigte Verfahren gegenüber während des Kriegszustandes begangener militärischer Vergehen (Standrecht). Einschränkung von Grundrechten wie Pressefreiheit und Freizügigkeit; Zwangswirtschaft.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.