Kapitulation

    Aus WISSEN-digital.de


    1. Vereinbarung zur Einstellung der Kampfhandlungen - nicht des Krieges - zwischen den Befehlshabern zweier sich gegenüber stehender Truppen. Der Kapitulation folgen meist Entwaffnung und Gefangennahme der gegnerischen Streitkräfte sowie der Einmarsch der Sieger in das Gebiet der Kapitulierenden.
    2. allgemein: Aufgeben einer Bemühung.