Jobsharing
Aus WISSEN-digital.de
(englisch "Arbeitsplatz-Teilung")
zeitliche Aufteilung eines Arbeitsplatzes auf mehrere Arbeitnehmer (§ 5 Beschäftigungsförderungsgesetz). Seit Anfang der 1980er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland als Mittel zum Abbau von Arbeitslosigkeit in der Diskussion, bislang jedoch (trotz einer Zunahme) im Vergleich zu den USA und Großbritannien noch wenig verbreitet.
Das aktuelle Jobsharing-Modell der Bundesregierung sieht die eigenverantwortliche Aufteilung einer Arbeitsstelle auf zwei Arbeitnehmer vor. Dies ermöglicht die Übernahme z.B. eines Vollzeitprojekts durch zwei Teilzeit-Mitarbeiter besonders im Fach- und Führungsbereich; beide Mitarbeiter tragen dann volle Verantwortung für das Projekt.
Kalenderblatt - 18. Mai
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