Jagd
Aus WISSEN-digital.de
fachmännische Erlegung des Wildes. Als Hochjagd bezeichnet man die Jagd auf Elch, Hirsch, Gemse, Reh, Wolf, Bär, Wildschwein und Auerhahn dar. Die Niederjagd ist die Jagd auf alles andere Wild, wie Fuchs, Marder, Hase, Kaninchen und Vögel. Jagdarten: Suche, Pirsch, Lockjagd, Jagd auf dem Anstand, Treibjagd, Hatz, Frettchenjagd, Beizjagd. Das Jagdrecht ist staatlich geregelt.
Kalenderblatt - 2. Mai
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1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
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