Intervention

    Aus WISSEN-digital.de

    1. allgemein: Einspringen, Dazwischentreten.
    1. militärische oder diplomatische Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten. Zumeist erfolgen Interventionen erst auf diplomatischem Weg, darauf folgen handelspolitische Maßnahmen (Embargo) sowie Spionage und schließlich militärisches Eingreifen. In der UN-Charta ist als Grundsatz die Nichteinmischung in innerstaatliche Konflikte souveräner Staaten festgelegt. Die Vereinten Nationen haben aber selbst schon militärisch interveniert, wie z.B. im Kongo, im Koreakrieg und im Golfkrieg. Durch Interventionen wird grundsätzlich die Souveränität von Staaten verletzt.
    1. Eingreifen des Staates in das Geschehen der Wirtschaft.
    1. Eingreifen an der Börse zur Stützung von Kursen.

    Kalenderblatt - 4. Mai

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