Intervention
Aus WISSEN-digital.de
- allgemein: Einspringen, Dazwischentreten.
- militärische oder diplomatische Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten. Zumeist erfolgen Interventionen erst auf diplomatischem Weg, darauf folgen handelspolitische Maßnahmen (Embargo) sowie Spionage und schließlich militärisches Eingreifen. In der UN-Charta ist als Grundsatz die Nichteinmischung in innerstaatliche Konflikte souveräner Staaten festgelegt. Die Vereinten Nationen haben aber selbst schon militärisch interveniert, wie z.B. im Kongo, im Koreakrieg und im Golfkrieg. Durch Interventionen wird grundsätzlich die Souveränität von Staaten verletzt.
- Eingreifen des Staates in das Geschehen der Wirtschaft.
- Eingreifen an der Börse zur Stützung von Kursen.
Kalenderblatt - 4. Mai
1699 | Durch das britische Wollgesetz wird der amerikanischen Textilkonkurrenz ein Riegel vorgeschoben. |
1921 | Rücktritt der Reichsregierung Fehrenbachs als Reaktion auf ein Ultimatum, das die Siegermächte dem Deutschen Reich gestellt haben. |
1980 | Staatspräsident Josip Broz Tito stirbt 87-jährig in Ljubljana. Ein kollektives Staatspräsidium (mit jährlich wechselndem Vorsitz) übernimmt die Führung Jugoslawiens. Mit seinem Tod beginnen die Unstimmigkeiten des Vielvölkerstaates. |
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