Interim

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "inzwischen")

    1. Zwischenzeit.
    1. Zwischenzustand, Zwischenlösung, vorläufige Regelung.
    1. in der Reformationszeit einstweilige reichsgesetzliche Kompromisslösung in Glaubenssachen. Augsburger Interim 1548 (im Leipziger Interim für Sachsen und Brandenburg zugunsten der Protestanten abgeschwächt): Das Augsburger Interim gewährte den Protestanten Laienkelch und Priesterehe, rief aber auf katholischer wie protestantischer Seite Misstrauen und weitgehende Ablehnung hervor und wurde durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 aufgehoben.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.