Interessengemeinschaft
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch) Abk.: IG;
- Personen oder Gruppen schließen sich vertraglich zusammen, um einen oder mehrere gemeinsame Interessen zu wahren oder zu fördern.
- mehrere Unternehmen verbinden sich, um ihre ökonomischen Interessen zu sichern. Die einzelnen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, der erzielte Gewinn/Verlust wird auf die Mitglieder der IG verteilt. In manchen Fällen ist die IG der Vorläufer der Konzernbildung.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
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