Interessengemeinschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) Abk.: IG;

    1. Personen oder Gruppen schließen sich vertraglich zusammen, um einen oder mehrere gemeinsame Interessen zu wahren oder zu fördern.
    1. mehrere Unternehmen verbinden sich, um ihre ökonomischen Interessen zu sichern. Die einzelnen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig, der erzielte Gewinn/Verlust wird auf die Mitglieder der IG verteilt. In manchen Fällen ist die IG der Vorläufer der Konzernbildung.

    Kalenderblatt - 29. April

    1938 In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt.
    1945 Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften
    1967 Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger.