Informationsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 5 der deutschen Verfassung festgeschrieben ist und besagt, dass sich jede Person aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren darf; Voraussetzung der Meinungsfreiheit. Einschränkungen sind möglich, z.B. beim Jugendschutz oder bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.