Immediatstände

    Aus WISSEN-digital.de

    im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) reichsunmittelbare Fürsten und Städte, die seit dem hohen Mittelalter allmählich die Landeshoheit erworben hatten. Einziger Lehnsherr war der Kaiser.

    Ggs. zu: mediate Herrschaften, die nicht Kaiser und Reich unmittelbar, sondern einem Landesherrn unterstanden.