Idealkonkurrenz

    Aus WISSEN-digital.de

    Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch); ein und dieselbe Tat verstößt gegen mehrere Strafgesetze oder gegen ein und dasselbe Strafgesetz mehrmals. Strafverfolgung ergeht nach dem Gesetz mit dem höchsten gesetzlich vorgegebenen Strafmaß; z.B. jemand beleidigt mit seinen Worten mehrere gleichzeitig; jemand verletzt unter Alkoholeinfluss einen anderen mit seinem Fahrzeug.

    Siehe auch Realkonkurrenz