Herausgabeanspruch

    Aus WISSEN-digital.de

    Anspruch auf Herausgabe einer Sache. Der Herausgabeanspruch kann sich auf Vertrag, z.B. § 667 Bürgerliches Gesetzbuch oder Gesetz, z.B. §§ 812, 823 Bürgerliches Gesetzbuch begründen, den Besitz einer Sache betreffen, § 812 Bürgerliches Gesetzbuch oder an den nichtberechtigten Besitzer gerichtet sein, § 985 Bürgerliches Gesetzbuch.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.