Heizkörper

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    1. Elektrowärmegerät zum Heizen von Räumen.
    1. Konstruktionselement (Heizelement) eines Elektrowärmegeräts mit Heizleitern zur Umwandlung elektrischer Energie in Wärme. Man unterscheidet frei abstrahlende Heizkörper ohne Isolierstoffabdeckung, z.B. für Widerstandsöfen, Heizlüfter, sowie eingebettete und abgedeckte Heizkörper zum Trocknen von Gasen, Erwärmen von Flüssigkeiten (z.B. galvanischen Bädern, Warmwasseranlagen, Waschmaschinen) und festen Stoffen (z.B. Weichen-, Walzen-, Straßen-, Bodenheizung).