Hehlerei
Aus WISSEN-digital.de
gemäß § 259 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Hehlerei ist ein Vermögensdelikt. Wer die Hehlerei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begeht, wird gemäß §§ 260, 260 a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.
Kalenderblatt - 16. Mai
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