Hehlerei

    Aus WISSEN-digital.de

    gemäß § 259 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Hehlerei ist ein Vermögensdelikt. Wer die Hehlerei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begeht, wird gemäß §§ 260, 260 a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.