Handlung (Strafrecht)
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht versteht man unter Handlung das menschliche, vom Willen getragene Verhalten, das durch Tun oder Unterlassen zu einem Straftatbestand führt. Der Handlungsbegriff wird in kausal, sozial und final unterschieden. Keine Handlungen im Sinne des Strafrechts sind reine Reflexbewegungen und Verhaltensweisen im Zustand völliger Bewusstlosigkeit.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick