Genussschein

    Aus WISSEN-digital.de

    Genussscheine sind wie Anleihen Gläubigerrechte, jedoch beinhalten sie zusätzlich weitere Rechte wie z.B. Anteile am Gewinn oder Liquidationserlös einer Aktiengesellschaft. Diese Rechte haben eher den Charakter von Teilhaberrechten. Der Genussschein nimmt damit eine Zwischenstellung zwischen Anleihe und Aktie ein.