Gemeinde
Aus WISSEN-digital.de
- unterste Stufe der öffentlichen kommunalen Verwaltung; eine dem Staat untergeordnete öffentliche Körperschaft zur Wahrung örtlicher Interessen; Recht auf Selbstverwaltung in öffentlichen Bereichen, die nicht höherer Gesetzgebung unterliegen. Gemeinden dürfen Steuern erheben und Verordnungen erlassen, z.B. die Straßenreinigung betreffend, sofern sie mit den Gesetzen des Landes und des Bundes in Einklang stehen.
- Kultusgemeinschaft von Gläubigen und die kleinste Verwaltungseinheit in der kirchlichen Selbstorganisation.
Kalenderblatt - 28. April
1947 | Thor Heyerdahl startet mit dem Balsafloß "Kon-Tiki" zur Reise durch den Pazifik. |
1952 | Der japanische Friedensvertrag tritt in Kraft. |
1977 | Die Urteile im Stammheimer Terroristenprozesses werden verkündet. |
Magazin
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