Geheimer Rat

    Aus WISSEN-digital.de

    1. oberste Regierungsbehörde, insbesondere in autoritären Staatsformen.

    Kollegium von Räten, das in der Zeit des Absolutismus unmittelbar dem Fürsten unterstand und unter seinem Vorsitz Gesetze und Verordnungen ausarbeitete und verabschiedete, z.B. in Brandenburg-Preußen 1604-1808. Seine (erweiterten) Befugnisse gingen im 19. Jh. zum Teil auf das Kabinett, zum Teil auf das Parlament über; daneben hielt sich in einigen Staaten (z.B. Preußen) noch ein beratender Staatsrat. Wurde in Deutschland durch die Staatsministerien ersetzt.

    1. auch: Geheimrat; Mitglied dieses Kollegiums, später wurde obersten Beamten eines Ressorts dieser Titel als Auszeichnung übertragen.

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.