Feinstaub

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für Staub, dessen einzelne Partikel weniger als 10 Mikrometer Durchmesser besitzen. Aufgrund dieser geringen Partikelgröße gelangt Feinstaub leicht in die Lunge und wird daher als gesundheitsgefährdend (Asthmaanfälle, Staublunge, erhöhte Morbidität) eingestuft. Er wird v.a. durch Industrieabgase und -feuerungen, durch ungefilterte Dieselmotoren (sog. Dieselruß) sowie durch den Abrieb von Autoreifen auf Asphalt produziert. Feinstaub entsteht aber auch durch Pollenflug, Kleinstlebewesen oder Gesteinserosion.

    In Deutschland gelangte Feinstaub im Frühjahr 2005 aufgrund der europäischen Richtlinie 1990/30/EG in die Schlagzeilen. Die Richtlinie legt fest, dass ein Tagesmittelwert von 50 µg Feinstaub an höchstens 35 Tagen pro Jahr überschritten werden dürfe. In zahlreichen deutschen Großstädten fiel der 36. Tag mit erhöhten Werten bereits in den März des Jahres 2005. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten auch, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Feinstaubaufkommens einzuleiten; so konnten die Werte in London nach Einführung einer City-Maut, in Italien durch generelle Fahrverbote reduziert werden.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.