Fahnenflucht
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auch: Desertion;
unerlaubtes Verlassen der Truppe (besonders im Krieg), dem die Absicht zu Grunde liegt, sich der Wehrdienstverpflichtung dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Fehlt diese Absicht, so spricht man von eigenmächtiger Abwesenheit; um so genannte Dienstflucht handelt es sich in diesem Fall bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |