Europawahlen

    Aus WISSEN-digital.de

    Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in direkter Wahl von den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (vor 1993 der Europäischen Gemeinschaft) bestimmt. Seither erfolgt sie im Fünf-Jahres-Turnus.

    In der Bundesrepublik Deutschland werden die Abgeordneten über Landeslisten nach dem Verhältniswahlrecht mit einer Fünf-Prozent-Sperrklausel gewählt.

    Näheres siehe Europäische Union und Europäisches Parlament.