Europäischer Gerichtshof
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: EuGH;
das Recht sprechende Organ der Europäischen Union und zugleich das höchste Gericht Europas mit Sitz in Luxemburg. Es wurde 1957 gegründet. Aus jedem Mitgliedsland stammt ein(e) unabhängige/r Richter(in), der/die im Einvernehmen durch die EU-Mitgliedsstaaten für sechs Jahre gewählt wird. Eine Wiederernennung ist zulässig. Die Urteile des europäischen Organs beziehen sich auf das Handlungsrecht der EU-Organe (Ministerrat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament), Streitfragen zwischen EU-Mitgliedsstaaten, Klagen der Europäischen Kommission gegen Mitgliedsstaaten. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs binden das innerstaatliche Landesrecht der EU-Mitgliedsstaaten, denn sie haben Vorrang vor diesem.
1989 erfolgte eine Aufteilung in zwei Gerichte; der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI). Das EuGeI hat die Aufgabe, die Klagen Privater gegen die Europäische Gemeinschaft sowie alle Streitigkeiten der EG mit deren eigenen Bediensteten zu entscheiden. Der EuGH entscheidet die übrigen Rechtsangelegenheiten, wie z.B. Streitigkeiten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten.
Kalenderblatt - 2. Mai
1668 | Friede zu Aachen zwischen Ludwig XIV. und der englisch-holländisch-schwedischen "Tripelallianz". |
1813 | Die Schlacht bei Groß-Görschen, auch die Schlacht bei Lützen genannt, ist die erste in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. |
1967 | Die britische Labour-Regierung beschließt, die Aufnahme Großbritanniens in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu beantragen. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick