Einziehung
Aus WISSEN-digital.de
im Strafrecht die Wegnahme von Sachen oder Werten aus dem Vermögen als Strafe oder als Sicherungsmaßnahme. Gemäß § 74 Strafgesetzbuch ist die Einziehung nur bei vorsätzlich begangenen Straftaten zulässig, wenn die Gegenstände dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, dass sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen können.
Kalenderblatt - 15. Mai
1799 | Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser. |
1955 | Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit. |
1959 | Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab. |
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