Disposition (Medizin)

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    allgemein: Anordnung, Gliederung, die körperliche und seelische Verfassung; in der Medizin: Krankheitsbereitschaft, Reaktionslage des Organismus, Vorbedingung für die Wirksamkeit schädlicher und pathologischer Einflüsse, also Empfänglichkeit des Körpers für Krankheiten, auch für bestimmte Entwicklungstendenzen. Die Disposition muss nicht unbedingt zu Krankheiten führen, sie kann latent bleiben. Zu unterscheiden ist angeborene (vererbte, intrauterin) und nach der Geburt (extrauterin) erworbene Disposition. Eine spezifische Disposition bedingt nur Bereitschaft für eine bestimmte Krankheitserscheinung (z.B. Infektionskrankheit) bzw. die Bereitschaft, auf bestimmte Einflüsse mit Krankheit zu reagieren; die unspezifische Disposition ist allgemeiner Natur und von zeitlichen und allgemeinpathologischen Faktoren abhängig oder als generelle Disposition bezeichnend für Geschlecht, Rasse, Altersgruppen. Die Organdisposition ist die Krankheitsbereitschaft eines bestimmten Organs (z.B. Magen). In der Psychologie bezeichnet Disposition die Anlage zu ziemlich beständiger Erlebnis- und Verhaltensbereitschaft.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.