Chemikaliengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk. : ChemG;
das Chemikaliengesetz dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, § 1 Chemikaliengesetz. In § 2 sind Stoffe aufgeführt, die vom Anwendungsbereich des Gesetzes nicht betroffen sind. § 3 erläutert, was einen Stoff als gefährlich kennzeichnet. Des Weiteren regelt es z.B. die Anmeldung neu in den Verkehr gebrachter Stoffe, bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz, die Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten.
Kalenderblatt - 4. Mai
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