Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMZ;

    oberste Bundesbehörde, die zuständig ist für Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Das BMZ ist ein so genanntes "Bonn-Ministerium". Sitz des BMZ ist Bonn, es besteht ein weiterer Dienstsitz in Berlin.

    Die Aufgaben konzentrieren sich v.a. auf die Bereiche der Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen, Unterstützung von Entwicklungsprogrammen und -projekten der Partnerländer und Förderung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit nichtstaatlicher Organisationen.

    Das BMZ führt die konkreten Projekte und Programme der Entwicklungszusammenarbeit nicht selbst durch. Dies geschieht im Auftrag des Ministeriums durch eigenständige Organisationen, darunter die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, der Deutsche Entwicklungsdienst sowie InWent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH), hervorgegangen aus der Fusion von Carl-Duisberg-Gesellschaft und Deutscher Stiftung für internationale Entwicklung.

    Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist in die folgenden vier Abteilungen gegliedert:

    I. - Verwaltung und Qualitätssicherung

    II. - Entwicklungspolitik mit Ländern und Regionen, Sonderbeauftragter für den Wiederaufbau Afghanistans

    III. - Instrumente zur bilateralen Zusammenarbeit

    IV. - Globale und sektorale Aufgaben, europäische und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.