Bundesministerium des Inneren
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BMI;
oberste Bundesbehörde, an deren Spitze der Bundesminister des Inneren steht. Sitz des BMI ist Berlin.
In den Aufgabenbereich des BMI fallen die Ressorts des öffentlichen Dienstes, der inneren Sicherheit, des Verfassungs- wie des Datenschutzes, der Ausländerpolitik, der politischen Bildung, des Sports und der Katastrophenfälle. An das BMI angegliedert sind folgende Behörden: das Statistische Bundesamt, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesgrenzschutz, die Bundeszentrale für politische Bildung und das Technische Hilfswerk (THW).
Aufgeteilt ist das BMI in folgende Abteilungen:
Z - Zentralabteilung
A - Ausländer- und Asylangelegenheiten
D - Öffentlicher Dienst
IS - Innere Sicherheit
LG - Leitungsbereich, Grundsatzfragen der Innenpolitik
O - Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Protokoll, Zivile Verteidigung und Statistik
P - Polizeiangelegenheiten
SH - Sport, Spätaussiedler und Hilfen für deutsche Minderheiten
V - Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Staatsrecht und Europaangelegenheiten.
Zum Bundesministerium des Inneren gehört außerdem der Bundesbeauftragte für Datenschutz.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |