Betriebsrat

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    Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben mit wenigstens fünf (Land- und Forstwirtschaft zehn) ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, gewählt auf drei Jahre, in bestimmten Fällen vorzeitige Auflösung. Zahl der Betriebsratsmitglieder (für diese besonderer Kündigungsschutz) richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat soll dem Arbeitsfrieden dienen, über Arbeitszeit, Art und Weise der Lohn- und Gehaltszahlung, Urlaubsplanung, betriebliche Sozialeinrichtungen mitbestimmen und bei Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern auch bei Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen mitentscheiden. In Betrieben bei mehr als 100 Arbeitnehmern eigener Wirtschaftsausschuss. Rechte und Pflichten des Betriebsrats werden in Deutschland vom Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.