Banknote
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(lateinisch) auch: Papiergeld;
von einer Bank in Umlauf gebrachter Geldschein. Banknoten sind nummeriert und zur Erschwerung von Nachahmungen (Fälschungen) auf Spezialpapier mit einem Wasserzeichen, mit eingelegten farbigen Fasern oder Metallstreifen gedruckt. Sie werden nur von dazu berechtigten Staatsbanken (Notenbanken) ausgegeben. In der Europäischen Union hat die Europäische Zentralbank allein das Recht, Banknotenausgaben zu genehmigen.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |