Assistenzdienste für chronisch Kranke: Ein Leitfaden, was bei der Auswahl zu beachten ist

    Aus WISSEN-digital.de

    Assistenzdienste bieten Hilfe, wenn Erwachsene oder Kinder in ihrem Alltag Unterstützung benötigen. Mit einer persönlichen Assistenz können Senioren am sozialen Leben teilhaben, Menschen mit Behinderung ihr Leben wieder selbstbestimmt führen und erhalten Eltern bei Problemen im Schulalltag durch einen Schulbegleiter Unterstützung für das Kind. Das Aufgabenfeld der Assistenzdienste ist vielfältig, daher muss sich die Auswahl an den Bedürfnissen des Menschen orientieren. Hier sind ein paar wichtige Punkte zu beachten.

    Mit Unterstützung geht es leichter

    Wer zur Bewältigung des Alltags Unterstützung benötigt, kann eine persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Das betrifft nicht nur Senioren, die aus Altersgründen mit körperlichen oder seelischen Problemen zu tun haben. Hier ist der Pflegegrad entscheidend. Auch Eltern, die behinderte Kinder pflegen, brauchen Auszeiten und Hilfe im Alltag. Ebenso sind Menschen auf Unterstützung angewiesen, die Angehörige mit einer geistigen Beeinträchtigung betreuen und rund um die Uhr anwesend sein müssen.

    Auch kurzzeitige Erkrankungen oder Aufenthalte im Krankenhaus machen es notwendig, dass eine andere Person sich um den Haushalt oder Familienmitglieder kümmert. Eine schulbegleitende Assistenz sorgt im Unterricht dafür, dass das betreffende Kind auf sozialer und physischer Ebene Integration erfährt. Dabei werden Assistenzen je nach Erfordernis zu bestimmten Zeitpunkten, aber auch rund um die Uhr, eingesetzt.

    Wer finanziert den Assistenzdienst?

    Je nach Art der Beeinträchtigung kommen folgende Kostenträger in Betracht:

    • Pflegeversicherung
    • Rentenversicherung
    • Krankenkasse
    • Unfallversicherung
    • Versorgungsamt
    • Sozialamt

    Assistenz für chronisch kranke Menschen - Antrag für persönliches Budget

    Assistenzleistungen lassen sich privat oder über ein sogenanntes persönliches Budget finanzieren. Entweder wird ein Assistenzdienst beauftragt, alle Formalitäten zu erledigen und eine passende Assistenzkraft zu verpflichten. Die beantragende Person kann aber auch selbst als Arbeitgeber für eine Assistenzkraft auftreten. In diesem Fall müssen alle bürokratischen Dinge selbst übernommen werden. Es ist in der Regel einfacher, die Absprachen mit Behörden, die Bezahlung der Assistenzkraft, deren Versicherung und die Steuern und Sozialabgaben in die Hände eines Assistenzdienstes zu legen.

    Ein Beispiel

    Eltern, die querschnittsgelähmt sind oder andere körperliche Einschränkungen haben, können Elternassistenz in Anspruch nehmen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei einem der genannten Kostenträger gestellt werden. Diese prüfen den Antrag und leiten ihn an die zuständige Instanz weiter, was innerhalb von zwei Wochen geschehen muss. Wer solch ein Schreiben formuliert, sollte detailliert darlegen, weshalb eine Elternassistenz notwendig ist. Ist die Leistungsfähigkeit der Hand beeinträchtigt, braucht es eine weitere Person, die das Baby wickelt und badet.

    Bei Kleinkindern kann eine Assistenz beim Füttern und Anziehen helfen. Sitzen Eltern im Rollstuhl, braucht es Hilfe, um an Elternversammlungen schulpflichtiger Kinder teilzunehmen. Aber auch im Urlaub brauchen chronisch kranke Eltern Unterstützung, um mit ihren Kindern am Alltagsgeschehen teilzunehmen.

    Verfügen die Eltern über einen Schwerbehindertenausweis, muss dieser beigefügt werden. Ebenso der Kindergeldbescheid und der Einkommensnachweis. Wurde der Antrag von Amtswegen geprüft, erfolgt für die Bewilligung ein persönliches Gespräch mit den Eltern. Bei diesem wird konkret vereinbart, welche Leistungen in welchem Rahmen erbracht werden sollen. Ist das geklärt, wird das persönliche Budget festgelegt. Dieser Betrag wird auf das Konto des Berechtigten überwiesen, womit die chronisch kranke Person beispielsweise eine persönliche Assistenz zur Krankenpflege und deren Leistungen "einkaufen" kann.

    In welcher Höhe Gelder für eine persönliche Assistenz zur Verfügung gestellt werden, ist seit 2008 rechtlich geregelt (§ 17 ABS. 6 SGB IC und § 35a SGB XI). Das sogenannte persönliche Budget wird als Geldleistungen von einem oder mehreren Trägern zur Verfügung gestellt. Dafür muss ein Antrag gestellt werden.

    Fazit

    Seit 2020 ist die Unterstützung für Menschen mit einer Behinderung als Rechtsanspruch festgelegt. Diese Leistungen werden im Bereich der Arbeit, Ausbildung, Schule, im Haushalt, bei der Pflege oder auch im Freizeitbereich erbracht. Das Ziel der unterstützenden Hilfemaßnahmen besteht darin, Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken einen weitestgehend selbstbestimmten Alltag zu ermöglichen. Die Assistenz greift da ein, wo die eigenen Kräfte und Mittel nicht ausreichen und übernimmt diese auf körperlicher oder geistiger Ebene, unter Anleitung des autonom entscheidenden, behinderten Menschen.