Arbeitsdirektor
Aus WISSEN-digital.de
Vorstandsmitglied eines Unternehmens, für das das Mitbestimmungsgesetz gilt, welches vom Aufsichtsrat berufen und für Sozial- und Personalangelegenheiten zuständig ist. Er wird wie ein normales Vorstandsmitglied gewählt, kann aber nicht gegen die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter eingesetzt werden. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die mehr als 2000 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, einen Arbeitsdirektor zu bestellen.
Kalenderblatt - 28. April
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