Apparat

    Aus WISSEN-digital.de

    1. technisches Gerät, das aus mehreren Teilen zusammengesetzt ist und zur Ausführung einer Arbeit, der Beobachtung eines Phänomens oder dem Vornehmen einer Messung dient.
    2. Verwaltungsapparat: die Gesamtheit der Institutionen und Personen, die die Verwaltung bilden, analog auch Staatsapparat.
    3. die Menge aller Mittel, die zur Ausführung einer Arbeit benötigt werden, etwa wissenschaftlicher Apparat.
    4. kritischer Apparat: Anhang einer kritischen Textedition, der Anmerkungen und Varianten des Haupttextes enthält.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.