Antichrese
Aus WISSEN-digital.de
(griechisch-lateinisch)
das vom Schuldner an den Gläubiger übertragene Recht der Pfandnutzung; so genanntes Nutzungspfandrecht, § 1213 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Pfandgläubiger ist sowohl zur Verwertung als auch zur Nutzung der Sache berechtigt, wenn die Einigung inhaltlich auch die Nutzung der Sache beinhaltet.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |