Aktiengesetz

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    Bundesgesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gegliedert in vier Bücher:

    §§ 1-277 Aktiengesetz (erstes Buch) enthalten u.a. allgemeine Vorschriften zur Aktiengesellschaft, deren Gründung, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter, Verfassung der Aktiengesellschaft, über den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Auflösung.

    §§ 278-290 Aktiengesetz (zweites Buch) regeln die Vorschriften der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

    §§ 291-337 Aktiengesetz (drittes Buch) regeln die verbundenen Unternehmen und §§ 394-410 Aktiengesetz (viertes Buch) enthalten die Sonder-, Straf- und Schlussvorschriften.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.